Verkehrswertermittlung

Verkehrswertgutachten – Immobilienbewertung auf höchstem Niveau vom BSV-I Wesel

Das Bausachverständigenbüro BSV-I Wesel ist Ihr unabhängiger Partner für präzise, nachvollziehbare und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten. Als  Sachverständige bewerten wir bebaute und unbebaute Grundstücke nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).

Unsere Gutachten sind rechts- und steuerkonform, gerichtsfest und werden unter anderem bei folgenden Anlässen eingesetzt:

Anwendungsbereiche eines Verkehrswertgutachtens:

  • Immobilienverkauf oder -kauf
  • Erbauseinandersetzungen & Nachlassregelungen
  • Scheidungsverfahren / Zugewinnausgleich
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Finanzierungsanfragen bei Banken & Kreditinstituten
  • Bilanzierung nach HGB/IFRS
  • Immobilienbewertungen für Finanzämter
  • Vermögensübersichten & Nachweise gegenüber dem Betreuungsgericht
  • Bodenwert- und Restwertanalysen bei Grundstücksteilungen oder Entnahmen
  • Bauschadenskorrekturen bei Kaufpreisverhandlungen

Unsere Gutachtenarten im Überblick:

 Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung von Bodenwert, Lage, Zustand, Nutzung, Rechten und Lasten – objektiv und normgerecht nach ImmoWertV.

 AFA-Gutachten (Absetzung für Abnutzung)

Berechnung der Restnutzungsdauer und jährlichen Abschreibungswerte zur Vorlage beim Finanzamt. Ideal für Kapitalanleger, Eigentümer und steuerliche Zwecke.

 Mietwertgutachten / Vergleichsmietwertanalyse

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete – z. B. bei Mieterhöhungsverlangen, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Mietverträgen.

 Ertragswertgutachten

Berechnung des Immobilienwerts auf Grundlage von Mieterträgen und Bewirtschaftungskosten – insbesondere bei vermieteten Objekten und Gewerbeimmobilien.

 Sachwertgutachten

Bewertung auf Basis der Herstellungskosten – geeignet für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei Eigennutzung oder komplexen Gebäudestrukturen.

 Vergleichswertgutachten

Herleitung des Immobilienwerts anhand vergleichbarer Objekte aus der Region – z. B. bei Eigentumswohnungen oder Grundstücken.

 Wertfeststellung bei Erbauseinandersetzungen / Scheidung

Neutraler Ausgleichswert für gerichtliche oder private Verteilungsverfahren – inkl. Nachweis über Grundstücks-, Haus- oder Wohnungswert.

 Zwangsversteigerungsgutachten (Wertnachweis für Gläubiger/Schuldner)

Bewertung zur Verfahrenseinleitung oder Verteidigung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens – gerichtsfest und transparent.